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   VG Hannover, 19.10.2001 - 6 B 3273/01   

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https://dejure.org/2001,24975
VG Hannover, 19.10.2001 - 6 B 3273/01 (https://dejure.org/2001,24975)
VG Hannover, Entscheidung vom 19.10.2001 - 6 B 3273/01 (https://dejure.org/2001,24975)
VG Hannover, Entscheidung vom 19. Oktober 2001 - 6 B 3273/01 (https://dejure.org/2001,24975)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Schülerbeförderung; Sonderschule; Einzeltransport; Zumutbarkeit; Beförderungsrichtlinie

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 Abs 2 S 3 SchulG ND
    Beförderungspflicht; Beförderungsrichtlinie; Behinderter; Behinderung; Einzeltransport; Entfernung; Förderbedarf; Kind; Mindestentfernung; Schule; Schultransport; Schülerbeförderung; Sonderschule; Sonderschüler; Zumutbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • SG Hildesheim, 30.08.2012 - S 42 AY 140/12

    Verspätete Antragstellung; Asylbewerber; Aufenthaltstitel; Begleitperson; geistig

    Auch wenn die Satzung des Antragsgegners über die Schülerbeförderung vom 13. Juli 1994 speziell in § 1 Abs. 4 für behinderte Schüler keine weitergehenden Aussagen über Art und Umfang der Beförderungs- und Erstattungspflicht enthält und in § 4 Abs. 1 Satz 2 regelt, dass nach der Satzung kein Anspruch auf Mitbeförderung einer Begleitperson besteht, muss die Beförderung des behinderten Antragstellers auch in Ansehung des Gestaltungsspielraums des Satzungsgebers gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 NSchG unter zumutbaren Bedingungen erfolgen, d.h. die gewählte Art der Schülerbeförderung - hier die Beauftragung eines privaten Busunternehmens mit der Sammelbeförderung behinderter Schüler - muss u.a. den individuellen Beförderungsnotwendigkeiten des behinderten Antragstellers, insbesondere seiner verminderten Selbstkontrolle Rechnung tragen (Littmann in: Brockmann/Littmann/Schippmann, Kommentar zum NSchG, Loseblatt, Stand: 41. Erg.lfg. April 2012, Erl. 2.4 zu § 114; vgl. auch VG Hannover, Beschluss vom 19. Oktober 2001 - 6 B 3273/01 -, zit. nach juris Rn. 15 f. für den Anspruch auf Einzeltransport eines behinderten Schülers zur Sonderschule aufgrund verminderter Belastbarkeit).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 20 B 168/08

    Sozialhilfe

    Der Senat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass, sollte sich im Rahmen eines zukünftigen Besuchs der N1-Schule in H erweisen, dass ein Sammeltransport aufgrund der individuellen gesundheitlichen Umstände des Antragstellers (etwa aufgrund objektivierbarer physischer und psychischer Überlastung) nicht zumutbar wäre, es ihm unbenommen bliebe, erstmals eine Einzelbeförderung zu beantragen und ggf. gegenüber dem für die Schülerbeförderung zuständigen Schulträger (vgl. § 3 SchfkVO) durchzusetzen (vgl. zu einem solchen Fall VG Hannover, Beschluss vom 19.10.2001 - 6 B 3273/01).
  • VG Braunschweig, 11.01.2006 - 6 B 506/05

    60 Minuten; Ausnahmegenehmigung; Auswahlentscheidung; Beförderungszeit;

    Nicht zuletzt bei den Fallgestaltungen, in denen eine Überschreitung der ansonsten angenommenen Zumutbarkeitsgrenzen akzeptiert worden ist, weil diese auf der von den Erziehungsberechtigten freiwillig getroffenen Entscheidung zum Besuch einer anderen als der räumlich nächstgelegenen Schule beruhten (vgl. dazu etwa VG Hannover, Beschl. vom 05.05.2003, a. a. O., unter Hinweis auf seinen Beschl. vom 19.10.2001 - 6 B 3273/01 - Nds. OVG, Beschl. vom 12.02.2004, a. a. O.), ist deutlich geworden, dass es in diesem Zusammenhang nicht um eine Betrachtung gegangen ist, die sich allein an den Kräften der betroffenen Kinder orientiert hat, sondern um Entscheidungen, bei denen auch Gesichtspunkte des öffentlichen Interesses mitberücksichtigt worden sind, insbesondere die Interessen des betroffenen Schulträgers an einer auch finanziell vertretbaren Schulorganisation.
  • VG Hannover, 05.05.2003 - 6 A 5712/02

    Beförderungsrichtlinien; Schulweg; Schulweglänge; Schülerbeförderung; Wegezeit;

    Es entspricht zwar der Rechtssprechung der Kammer, Schülerinnen und Schülern des Sekundarbereichs I einen weiteren Schulweg zuzumuten, wenn sie aufgrund des freien Entschlusses ihrer Erziehungsberechtigten eine öffentliche Schule im Gebiet eines anderen Schulträgers besuchen, um dort ein besonderes, überregionales Bildungsangebot wahrzunehmen (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 19.10.2001 - 6 B 3273/01).
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